Sie
sind unzufrieden mit der Leistungserstattung Ihrer Krankenversicherung?
Falls Sie eine unangenehme Überraschung bei der Erstattung
Ihrer Behandlungs- oder Arzneimittelkosten erlebt haben, sollten
Sie den Vorgang von einem Dritten auf formale Richtigkeit, aber
auch im Hinblick auf die Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen
überprüfen lassen. Wo Menschen arbeiten, kommt es zu Fehlern.
Leider führt der Sparzwang im Gesundheitswesen aber auch zu
Leistungsverweigerungen, die nicht immer vertretbar sind. Wir sind
gerne bereit, Ihnen bei der Erstattung Ihrer Kosten behilflich zu
sein oder Ihnen Alternativen für die Zukunft aufzuzeigen.
Bitte schreiben Sie uns! |