Beratung
Was kann man tun bei Beitragserhöhungen?
Mit einer Beitragserhöhung verändert sich die Vertragsgrundlage Ihrer Privaten Krankenversicherung. Für gleiche Leistungen möchte Ihr Versicherer mehr Geld haben. Das müssen Sie nicht akzeptieren.
Aber bevor Sie von Ihrem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen, sollten Sie selbstverständlich eine sinnvolle Alternative gefunden haben: einen Tarif mit einem besseren Preis-/Leistungsverhältnis. Ein unabhängiger Berater wird mit Ihnen gemeinsam die Vor- und Nachteile eines Tarifwechsels erörtern und Ihnen gegebenenfalls einen günstigeren Tarif empfehlen.
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Wer kann sich privat krankenversichern?
Grundsätzlich jeder!
Schwierigkeiten bei der Aufnahme haben schwer bzw. chronisch Kranke oder Personen mit negativen Bonitätsmerkmalen, z.B. nach Zahlungsunfähigkeit, Pfändungen usw. Da jeder Antrag auf Krankenversicherung individuell betrachtet wird, ist grundsätzlich alles möglich. Ein Berater mit Zugang zu möglichst vielen Krankenversicherern kann auch "Problemfälle" versichern. Die Konditionen werden dann individuell ausgehandelt.

Pflichtversicherte Arbeitnehmer, Arbeitslose oder Studenten können eine private Zusatzversicherung abschließen. Dabei kann aus unzähligen Angeboten ein privater Krankenversicherungsschutz für bestimmte Leistungen (z.B.: Zahnersatz, Ein-/Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung im Krankenhaus, Heilpraktiker, Kranken-/Krankenhaustagegeld, Auslandsreise-KV, usw. usf.) ausgewählt werden.

Warum ist ein Wechsel in die Private Krankenversicherung sinnvoll?
Der Wechsel in die PKV ist immer dann sinnvoll, wenn man sich besser versichern will und im Idealfall auch noch am Beitrag sparen kann. Dies ist i.d.R. bei Männern unter 55 und Frauen unter 45 möglich, wenn sie mehr als 3450 € monatlich verdienen. Aber auch für viele Selbständige mit geringeren Einkünften oder für freiwillig versicherte Studenten ist eine erhebliche Verbesserung des Preis-/Leistungsverhältnisses möglich.

Die PKV ist aber auch für jeden interessant, der mit den Leistungen der Gesetzlichen Krankenkassen unzufrieden ist oder beim Arzt oder im Krankenhaus bevorzugt behandelt werden möchte. Da eine steigende Anzahl von Ärzten und Krankenhäusern grundsätzlich oder vorübergehend keine Kassenpatienten aufnehmen, kann nur der Privatpatient auf Dauer Arzt und Krankenhaus frei wählen.

Beispiele:

Mann, 32 Jahre, Angestellter, gesund,
mtl. Bruttogehalt 4.000,- €

DAK

Privat ab

   

524,40 €

168,65€ (ohne SB)

 
 
Frau, 35 Jahre, selbstständig, gesund,
Jahreseinkommen über 42.000,- €

Barmer Ersatzkasse

Privat ab

486,45 €

261,65€ (ohne SB)